Trauer

Trauerfall

Die qualifizierten Bestattungsunternehmen sind gut organisiert und stehen den Trauernden zur Seite, um die anfallenden Fragen und Pflichten zu erledigen. Ausrichtung und Durchführung der Trauerfeiern, Erledigung der Formalitäten bei den Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern.

Jeder Todesfall ist spätestens am Folgetag dem Standesamt zu melden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist.

Für die Stadt Verden ist das Standesamt am Rathaus zuständig. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung.

Erforderliche Urkunden:
-  Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes
-  Bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden
-  Bei Verheirateten Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes

Das Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, welches die Eheleute in ihrem Besitz haben.

Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, ob er gleich stürbe; und wer da lebet und glaubet an mich, der wird nimmermehr sterben.

Johannes 11, 25-26

Der Tod ist nichts,
das, was ich für euch war, bin ich immer noch.
Lacht weiterhin über das, worüber wir gemeinsam gelacht haben.
Betet und denkt an mich, damit mein Name im Hause ausgesprochen wird,
so wie es immer war.
Der Faden ist nicht durchgeschnitten.
Warum soll ich nicht mehr in euren Gedanken sein,
nur weil ich nicht mehr in eurem Blickfeld bin?
Ich bin nur auf der anderen Seite des Weges.

Charles Péguy